Rahmenbedingungen & Kosten

Zusammenarbeit

Therapie kann vor Ort sowie online stattfinden. 

Honorar & soziale Staffelung

Um Menschen mit sehr unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten einen fairen Zugang zu Psychotherapie zu ermöglichen, arbeite ich mit einer sozial gestaffelten Honorarstruktur. Diese Staffelung dient der Transparenz und beruht auf dem Prinzip der verantwortungsvollen Selbsteinordnung.

Bitte ordnen Sie sich eigenverantwortlich und ehrlich ein. Maßgeblich ist nicht das formale Einkommen, sondern welche finanziellen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (zB durch familiäre oder andere finanzielle Unterstützung).

Hinweis zur Selbsteinordnung

  • Ein Erstgespräch dauert – sofern nicht anders vereinbart- 50 Minuten.
    Die Kosten hierfür betragen EUR 120,00 (Regelhonorar).
  • Erhöhtes Solidarhonorar: EUR 180,00
    für sehr gut verdienende oder wohlhabende Personen
    (ermöglicht die Aufrechterhaltung stark reduzierter Plätze)
  • Solidarhonorar: EUR 140,00
    für gut verdienende Personen oder Menschen mit stabiler finanzieller Unterstützung
  • Regelhonorar: EUR 120,00
    für Personen mit ausreichendem, aber begrenztem Einkommen
  • Reduziertes Regelhonorar: EUR 110,00
    für Menschen mit knapperen finanziellen Ressourcen oder in Übergangssituationen
  • Sozialtarif: EUR 90,00
    für Personen in schwieriger finanzieller Lage, die keine relevante finanzielle Unterstützung erhalten und/oder sich in existenziell sehr belastenden finanziellen Situationen befinden (auf Anfrage).

Refundierung

Ich habe keine vollfinanzierten Kassenplätze, jedoch kann eine teilweise Refundierung durch die verschiedenen Gesundheitskassen erfolgen. Details erörtern wir in einem persönlichen Gespräch.

Sollten Sie privatversichert sein, empfiehlt es sich, eine etwaige Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. Der bewilligte Kostenzuschuss der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen beträgt je nach Versicherung zwischen EUR 33,70 und EUR 50,20 pro Einheit.

Absageregelung

Sollten Sie eine vereinbarte Sitzung nicht wahrnehmen können, muss die Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen, da ich diese Einheit sonst in jedem Fall verrechne.

Verschwiegenheit

Das höchste Gut der Psychotherapie ist die Verschwiegenheit. Als Psychotherapeutin unterliege ich § 45 des Psychotherapiegesetzes und bin dadurch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese gilt sowohl während als auch nach Abschluss der Psychotherapie.